Auszug aus dem Vorwort von Dr. Michael Popp:
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SchaLL.NRW hat ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, das die Lohndiskriminierung noch einmal detailliert für die Lehrkräfte in NRW dokumentiert. Das vorliegende Gutachten des Betriebswirts Dr. Michael Popp macht deutlich: Angestellte Lehrkräfte erhalten monatlich im Laufe ihrer aktiven Berufstätigkeit und ihres anschließenden Ruhestandes deutlich weniger Gehalt als ihre verbeamteten Kolleg:innen. Die Unterschiede können sich auf bis zu 275.000 Euro netto zu Ungunsten der angestellten Lehrkräfte summieren:
Angestellte Lehrkräfte haben die gleiche Ausbildung, leisten die gleiche Arbeit und unterliegen den gleichen Belastungsfakto-ren wie ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen. Doch ihr Netto-Verdienst ist deutlich geringer. Weniger Lohn heißt leider auch weniger Rente. Die Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen (SchaLL.NRW e.V.) weist seit Jahren auf die anhaltende Lohndiskriminierung aller angestellten Lehrkräfte im Verhältnis zu den verbeamteten Kolleginnen und Kollegen in allen Schulformen hin. Diese Diskriminierung verstößt gegen Artikel 24 Absatz 2 unserer Landesverfassung: „Der Lohn muß der Leistung entsprechen (...). Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht ein Anspruch auf gleichen Lohn (...).“
SchaLL.NRW e.V. hat ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, das die Lohndiskriminierung noch einmal detailliert für die Lehrkräfte in NRW dokumentiert. Das nun vorliegende Gutachten des Betriebswirts Dr. Michael Popp macht deutlich: Angestellte Lehrkräfte erhalten monatlich im Laufe ihrer aktiven Berufstätigkeit und ihres anschließenden Ruhestandes deutlich weniger Gehalt als ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen. Die Unterschiede können sich auf bis zu 275.00 Euro netto zuungunsten der angestellten Lehrkräfte summieren. Die im Gutachten zugrunde gelegten idealtypischen Modellrechnungen gehen von der folgenden Annahme aus: eine 25jährige Tätigkeit im Schuldienst des Landes NRW und ein vor dem 42. Lebensjahr gleich hohes Erwerbseinkommen der angestellten Lehrkräfte. In Wirklichkeit dürfte die Einkommensdifferenz in vielen Fällen noch wesentlich höher ausfallen.
Die aus dem Vergleich errechneten Verluste aller ca. 40.000 in NRW angestellten Lehrkräfte summieren sich allein in den kommenden 25 Jahren auf ca. 6 Milliarden Euro netto (ohne Berücksichtigung der zusätzlichen Benachteiligungen im Rentenalter) - ein echtes Sonderopfer aller angestellten Lehrerinnen und Lehrer nach den bereits seit Jahrzehnten geleisteten Sonderopfern in Milliardenhöhe. Um die berechnete Lohn-Diskriminierung zukünftig zu vermeiden, so der Schluss aus dem Gutachten, müssten angestellte Lehrkräfte monatlich einen um mehr als 1.000 Euro höheren Bruttolohn erhalten, um finanziell mit den verbeamteten Kolleginnen und Kollegen gleichgestellt zu sein. Bisher meinten die verschiedenen Landesregierungen, die Zweiklassen-Gesellschaft in den Lehrerzimmern ignorieren zu können. Die Forderung nach wirkungsgleicher Gleichstellung und Gerechtigkeit für alle Lehrerinnen und Lehrer in NRW erfordert die Umsetzung von GLEICHEM LOHN FÜR GLEICHE ARBEIT. Die wirkungsgleiche Einkommensgleichstellung für angestellte Lehrkräfte muss hierbei oberste Priorität haben. Die Landesregierung ist als Arbeitgeber dringend zum gesetzlichen Handeln aufgefordert. Dies ist rechtlich geboten und wäre nicht zuletzt auch mit Blick auf den Lehr-kräftemangel, den Unterrichtsausfall und die Qualitätssicherung eine kluge Entscheidung. SchaLL.NRW fordert die Einkommensgleichstellung für angestellte Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen!
Düsseldorf, im April 2018
Vorstand SchaLL.NRW
Rainer Lummer
Vorstand SchaLL.NRW
Pressesprecher
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