MPT-Kräfte: Pädagogisches Personal im multiprofessionellen Team fördern!

Zurzeit gibt es an den Schulen in NRW MPT-Kräfte an fast allen Schulformen in den Bereichen Integration und dem Gemeinsamen Lernen (GL). Fachkräfte aus anderen pädagogischen Berufsgruppen (z. B. Sozialpädagog:innen, Sozialarbeiter:innen oder Erzieher:innen) unterstützen die Arbeit in den Schulen als pädagogisches Personal und sind Teil des Lehrerkollegiums. Handwerksmeister:innen sollen die Schüler:innen vor allem bei der beruflichen Orientierung unterstützen.

Die genauen Aufgaben der MPT-Kolleg:innen im GL können im verbindlichen Inklusionskonzept der jeweiligen Schule erlasskonform nach Bedarf festgelegt werden.

Im Gemeinsamen Lernen gelten zwei Erlasse:

2018 wurden die ersten MPT zur Unterstützung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Schulen eingestellt. Sie helfen bei der Ermittlung von Lernständen und Lernentwicklungen, unterstützen bei der individuellen Förderung, betreuen Lernzeiten, wirken bei der Förderplanung mit und leisten wertvolle Netzwerkarbeit mit Stellen der Jugendhilfe und den Eltern. Die wöchentliche Arbeitszeit in der Schule beträgt 39 Stunden und 50 Minuten. Der Erholungsurlaub von sechs Wochen ist in den Ferien zu nehmen, restliche Zeiten können anderweitig (z. B. durch Überstunden an Elternsprechtagen, auf Klassenfahrten, an Tagen der offenen Tür usw.) ausgeglichen werden. Die Schulleitung ist für die Abrechnung der Stunden verantwortlich. Analog zur Schulsozialarbeit wird bei abgeschlossenem Studium nach (TV-L) S 15 bezahlt.

Seit 2021 gilt der neue Erlass für die Einstellung von MPT-Kräften. Seitdem liegt der Schwerpunkt noch stärker auf der Unterstützung im Unterricht des Gemeinsamen Lernens. Deshalb haben die Kolleg:innen eine Unterrichtsverpflichtung von 28 Stunden, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts können zu Hause erledigt werden und die Ferien gelten als unterrichtsfreie Zeit. Vergleichbar zur Entlohnung von angestellten Lehrkräften werden sie nach (TV-L) EG 10 bezahlt, wenn ein Hochschulabschluss vorliegt. Die Altersermäßigungsstunden ab 55 Jahren gelten genauso wie bei den Lehrkräften.

Diese Eingruppierung hat den Vorteil einer eindeutigen Ferienregelung und bietet mehr Möglichkeiten, einen Teil der Arbeit von zu Hause aus zu erledigen. Die Kolleg:innen und die Schulleitungen sind von den Stundenabrechnungen entlastet.

Für beide Erlasse gilt: MPT-Kräfte gestalten keinen eigenständigen Unterricht und nehmen keine Bewertungen (Noten) vor. Deshalb sollen sie auch nicht für Vertretungsunterricht eingesetzt werden, sondern können nur im Notfall beaufsichtigen.

Die Umstellung hat teilweise für viel Verwirrung gesorgt, da MPT „alt“ und „neu“ manchmal gemeinsam in der Inklusion arbeiten.

WICHTIG: Wenn der Schwerpunkt der Arbeit einer MPT-Kraft nach „altem“ Erlass bereits auf der regelmäßigen Mitarbeit im Unterricht liegt und viele Aufgaben nach dem „neuen“ Erlass erledigt werden, kann sie mit Unterstützung der Schulleitung bei der zuständigen Bezirksregierung einen Antrag auf Überleitung in ein Arbeitsverhältnis nach dem neuen Erlass stellen. Die Bezirksregierungen machen das im Normalfall möglich. ACHTUNG: Vorher sollte allerdings der Verdienst genau verglichen werden (z. B. S 15 und EG 10) und geklärt sein, ob z. B. die Stufe aus S 15 mitgenommen werden darf.

Ein großes Problem bei der Gewinnung von qualifizierten Kräften besteht leider darin, dass viele Kolleg:innen mit Berufserfahrung vorher nach dem TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, Kommunen und Bund) oder bei den freien Trägern in Anlehnung daran entlohnt wurden. Dieser zahlt meist besser als der TV-L (Tarifvertrag der Länder). Deshalb bedeutet der Wechsel in den Landesdienst oftmals einen Lohnverlust, den viele Fachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung nicht hinnehmen wollen. Diese wird für den „neuen“ Erlass nämlich nur noch anerkannt, wenn sie im Zusammenhang mit Unterrichtstätigkeit - am besten im Bereich Schule - nachgewiesen werden kann. Der Einkommensunterschied in den Stufen ist beträchtlich und manchmal der Grund, warum potenzielle MPT-Kräfte mit viel Berufserfahrung letztlich nicht an die Schulen kommen.

Grundsätzlich:

MPT-Kräfte können nicht als günstiger Ersatz für fehlende Sonderpädagog:innen den Lehrkräftemangel ausgleichen.

Ein Großteil der verlässlichen und kontinuierlichen Arbeit im Gemeinsamen Lernen wird mittlerweile von ihnen getragen, weil viel zu häufig Kolleg:innen der Förderschulen nur stundenweise und jährlich wechselnd an die Schulen des Gemeinsamen Lernens abgeordnet werden.

SchaLL fordert:

  • Wir brauchen noch viel mehr MPT-Kräfte an den Schulen, damit alle Inklusionskinder angemessen und verlässlich gefördert werden können.
  • Berufserfahrungen müssen als „förderliche Zeiten“ angemessen anerkannt werden, damit wir die besten Kräfte für die Schulen gewinnen können.
  • Es braucht vielfältige Fortbildungen und Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Die Eingruppierung muss an die Lohnentwicklung bei den Lehrkräften angepasst werden: z. B. von EG 10 nach EG 11 bzw. von S 15 nach S 16.