Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Die Gleichstellung der Einkommen qua Gesetz muss für alle Lehrkräfte gelten!

 

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte haben in der Regel die gleiche Ausbildung, leisten die gleiche Arbeit und unterliegen den gleichen Belastungsfaktoren wie ihre verbeamteten Kolleg:innen. Aber die angestellte Kolleg:innen verdienen eklatant weniger! Mindestens 275.000 Euro netto beträgt der Unterschied ihres Einkommens gerechnet auf die Lebenszeit zu den verbeamteten Lehrkräften. Klar ist: Es bleibt nicht bei weniger Lohn, auch die Rente ist deutlich geringer. Eine tarifbeschäftigte Lehrkraft erhält im Ruhestand bis zu 1.000 Euro netto monatlich weniger als die pensionierten verbeamteten Kolleg:innen. Das ist das Ergebnis eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Einkommenssituation von angestellten Lehrerinnen und Lehrern, erstellt im Auftrag von SchaLL.NRW 2018.

Addiert man die Einkommensunterschiede allein der ca. 40.000 in NRW tarifbeschäftigten Lehrkräfte aller Schulformen zu ihren verbeamteten Kolleg:innen über die letzten 30 Jahre, summiert sich der Nettolohnunterschied auf rund 7,2 Milliarden Euro – das ist ein echtes Sonderopfer der angestellten Lehrer:innen. Die großen Gewerkschaften und Verbände reden bei Tarifverhandlungen gern über vermeintliche „Sonderopfer“ der Beamten-schaft.  Über dieses Sonderopfer der Angestellten wird geschwiegen.

Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung

Das im Sommer 2023 verabschiedete Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung stellt Lehrer:innen der unterschiedlichen Schulformen gleich. Auch Tarifbeschäftigte der unterschiedlichen Schulformen verdienen nun gleich viel – Stichwort EG 13/A 13. Das ist gut! Was aber fehlt: Eine ebensolche Anpassung der Einkommen der tarifbeschäftigen Kolleg:innen an die der verbeamteten. Der große Unterschied in den Einkommen wird weiter mitgeschleppt, es bleibt der riesengroße Graben zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften. Erst ein Brutto-Einkommen von EG 15 entspricht der netto Besoldung A 13! Deshalb muss es lauten: EG 15/A 13.

SchaLL.NRW fordert die Gleichstellung der Einkommen für alle Lehrkräfte, und zwar qua Gesetz! Seit Jahrzehnten wird die Einkommensungleichheit zwischen den Statusgruppen fortgeführt. Kein Wunder, wenn jedes Tarifergebnis wirkungsgleich auf die Beamt:innen übertragen wird. Ganz offenkundig führen hier Tarifverhandlungen nicht weiter. Deshalb fordert SchaLL den Weg über die Gesetzgebung. Ein analoges Gesetz muss her für die Gleichstellung der Einkommen zwischen tarifbeschäftigen und verbeamteten Lehrer:innen, orientiert an dem Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung. Das Land NRW hat hier gesetzgeberische Eigenständigkeit und ist nicht abhängig vom Tarifvertrag der Länder, wie manche behaupten.   

Die Landesregierung lobt ihr neues Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung als „deutliches Zeichen der Wertschätzung für den Beruf der Lehrer:innen und eine Steigerung der Attraktivität dieser Lehrämter“ (Drucksache 18/2277, S. 75). Echte Wertschätzung muss auch für die 40.000 tarifbeschäftigten Kolleg:innen gelten – das geht nur mit einer echten Einkommensgleichstellung zu den verbeamteten:

EG 15 für alle angestellten Lehrkräfte!

Wie soll das alles bezahlt werden? Mit den gleichen guten Steuergeldern, mit denen bisher schon die beamteten Lehrkräfte und die wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse bezahlt werden, ist unsere Antwort. Die angestellten Kolleg:innen sind in den letzten Jahrzehnten in Vorleistung gegangen. Ist das eine Neid-Debatte? Nein! Es geht um Gerechtigkeit für die tarifbeschäftigten Kolleg:innen und um ein Ende der Zwei-Klassen-Gesellschaften in den Lehrerzimmern. Der Artikel 24, Absatz 2 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalens sagt: „Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht ein Anspruch auf gleichen Lohn (...)“.