Gewalt gegen Lehrkräfte

Umfragen und Erhebungen bestätigen, dass es sich bei Gewalt gegen Lehrkräfte nicht um Ausnahmefälle handelt. So führt die Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für die Jahre 2017 bis 2021 insgesamt 1.158 Arbeitsunfälle durch Gewalt auf. Bezogen ist die Zahl rein auf angestellte Lehrkräfte. Untragbar: Die verbeamteten Lehrkräfte sind in dieser Rechnung nicht dabei – es gibt also keine wirklich belastbaren Zahlen. Hinzu kommt, dass wir von einer hohen Dunkelziffer ausgehen müssen. Denn Tatsache ist, längst nicht alle Angriffe an Schulen werden öffentlich gemacht. Aber aus welchem Grund? Der Gedanke liegt nah, dass die Angst der Schulleitung um den Ruf der Schule eine Rolle spielt. Der Konkurrenzkampf um Anmeldungen ist schließlich hoch. Ein sicherer Ort wird Schule aber nur sein, wenn sie Verantwortung übernimmt und die Schulleitung Schutz und Rückendeckung gibt. 

SchaLL.NRW fordert:

Für Menschen, die Opfer von Gewalt geworden sind, müssen Angebote gemacht werden, die helfen, einen Umgang mit der erlebten Gewalt zu finden. Gewalttaten können für die persönlich Betroffenen mit weitreichenden und lang anhaltenden Folgen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbunden sein. Ebenso können diese Gewalthandlungen negative Konsequenzen auf das Schulklima und damit auf die Schulgesundheit haben.

Das bedeutet konkret:

  1. Wissenschaftliche Untersuchung zur Gewalt gegen Lehrkräfte:
    Flächendeckende Erhebung von Daten zur Gewalt gegen Lehrkräfte von einer unabhängigen Institution durch Befragung aller Lehrkräfte in NRW
  2. Jede Gewalttat (körperliche Attacken, Bedrohungen, Beleidigungen) müssen von Schulleitungen der Schulaufsicht gemeldet werden und bei schweren Vergehen zur Anzeige gebracht werden

  3. Bezirksregierungen müssen Gewaltvorfälle wöchentlich an das MSB durch eine verbindliche Meldekette kundtun:
    Wie kann es sein, dass der Unterrichtsausfall täglich an das MSB gemeldet wird, nicht aber Gewaltvorfälle?

  4. Absolutes Waffenverbot an Schulen

  5. Stärkung der Gewaltprävention:
    Schaffung eines Krisenmanagements an jeder Schule. Im Schulgesetz § 42 (6) steht: Jede Schule erstellt ein Schutzkonzept gegen Gewalt. Wer kontrolliert die Umsetzung? Deeskalationstraining und Selbstschutztraining als Fortbildungsangebot für Lehrerinnen und Lehrer /Schulträger/Polizei sind notwendig

  6. Flächendeckende Einführung des Gütersloher Modells:
    a) Einheitliches Orientierungssystem für schnelles und zielgerichtetes Einschreiten von Einsatz- und Rettungskräften
    b) Funktionierende Alarmsysteme ohne Verzug und von jeder Stelle digital auslösbar (oder auch durch eine Alarm-App)
    c) Verpflichtende Bedrohungsalarmübungen für die Handlungssicherheit des Schulpersonals
    d) Ein digitales Notfallmanagement an allen Schulen (Schulbaurichtlinien)
    e) Aufnahme eines Orientierungssystems in die Schulbaurichtlinien
    f) Polizeiliche Beratung zur Erhöhung der Sicherheit durch zusätzliche Maßnahmen ( MSB/Schulträger)

  7. Paderborner Modell:
    „Haus des Jugendrechts“ sollte landesweit eingeführt werden – Staatsanwaltschaft, Jugendämter und Polizei arbeiten eng zusammen

  8. Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Lehrerinnen und Lehrer in NRW - Vorbild könnte da der Wehrbeauftragte der Bundeswehr sein.

Presseinformationen

Zum Thema Gewalt gegen Lehrkräfte haben wir jüngst folgende Presseinformationen veröffentlicht: