Rechtswidrige Neureglung der Startgutschrift rentenfern vom 08.06.2017

Ursprünglich war für Angestellte im öffentlichen Dienst die Absicherung im Rentenalter wesentlich gerechter: „Die Zusatzversorgung hatte seit den 20er Jahren den Zweck, die Versorgungslücke bei den Tarifbeschäftigten zwischen der gesetzlichen Rente und der Beamtenversorgung zu schließen. Dies wurde ausdrücklich auch noch einmal durch den Versorgungstarifvertrag 1966 festgehalten (= beamtenähnliche endgehaltsbezogene Versorgung).“ (Rechtsanwalt Bernhard Mathies aus Lüneburg)

RA Bernhard Mathies gibt einen kurzen Überblick über die historische Entwicklung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst – von einer beamtenähnlichen endgehaltsbezogenen Versorgung bis zum vorläufig letzten traurigen Akt: bis zur Einführung des ungerechten “Punktemodells“ zum 31.12.2001 als Systemwechsel. Rechtsanwalt Bernhard Mathies bewertet auch die nach dem Systemwechsel eingeführte Startgutschrift (und die letzte Neuordnung der Startgutschrift). Die Startgutschrift sollte eigentlich die finanziellen Ansprüche an die vorherige Gesamtversorgung abbilden …

 

Die zweite Neuordnung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - Ein großer Wurf?

Dr. Friedmar Fischer, Mathematiker und ausgewiesener VBL-Experte, beleuchtet in einem neuen (und empfehlenswerten!)  Zeitschriftenartikel  in “rv Die Rentenversicherung“ die zweite Neuordnung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes:

Die zweite Neuordnung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes – Ein großer Wurf?                               

(Erschienen in: rv Die Rentenversicherung – Organ für den Bundesverband der Rentenberater e. V. ,  06.17, S. 168 – 172)

Sichere Renten für alle Lehrerinnen und Lehrer

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!" Das heißt auch sichere Renten und ein Ende der Altersarmut, von der viele tarifbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer heute schon betroffen sind.

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Viele tarifbeschäftigte Lehrkräfte sind heute schon von Altersarmut bedroht. SchaLL.NRW weist auf diesen Missstand deutlich in. (Bildmotiv: fotolia, bilderstoeckchen)

Die Lohndiskriminierung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer hat ein langes Gedächtnis und führt zu einer geringeren Rente, die bis zu 1000 € unter der Pension eines vergleichbaren Beamten liegt.Für viele tarifbeschäftigte Lehrkräfte bedeutet dies die Gefahr von Altersarmut. Hier ist dringend eine Angleichung an die Höhe der Pensionen erforderlich  – mit identischen Steigerungen im Rentenalterund mindestens in Höhe der Geldentwertung.SchaLL NRW fordert die Wiedereinführung der beamtengleichen Brutto-Gesamtversorgungim Alter, ebenso einen vollen Inflationsausgleich auf die Rentenansprüche während der Bezugsdauer wie bei den Ruhestandsbeamt*innen.Die Startgutschrift soll bis zur Wiedereinführung der Gesamtversorgung in Höhe der Inflationsrate dynamisiert werden.

Der Gleichstellungs-Tarifvertrag, den wir zur <link file:294 download>Tarifrunde 2019 fordern, würde auch die Diskriminierung tarifbeschäftiger Lehrkräfte im Alter aufheben.

Die Zusatzversorgung der Tarifbeschäftigten ist aus unserer Sicht keine Alternative zu einer sicheren Pension. Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder VBL-West Sanierungsgelder und daraus erwirtschaftete Kapitalüberschüsse an die Länder zurückzahlt,während die Tarifbeschäftigten höhere Beiträge zahlen müssen. 

SchaLL.Rentenseminare
In Zusammenarbeit mit exzellenten Rentenexperten bietet SchaLL.NRW regelmäßige Rentenseminare für tarifbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer an. Die Veranstaltungen finden Sie unterTermine & Aktionen.