Gewalt gegen Lehrkräfte ist nicht ein Sonderfall, sondern inzwischen leider trauriger Alltag in unseren Schulen in NRW. Wie lange ist Gewalt gegen Lehrkräfte immer noch ein Tabu-Thema an Schulen?
Die Zahlen sprechen eine erschreckende Sprache: Laut Deutschlandfunk wurden 2024 bundesweit knapp 27.000 Gewaltdelikte an Schulen registriert – rund 1.500 mehr als im Vorjahr. DIE ZEIT berichtet, dass allein in Nordrhein-Westfalen bis September 2025 bereits fast 12.000 Straftatenvorgänge polizeilich erfasst wurden, bei 242 Polizeieinsätze wegen Gewalt an Schulen. Die Tendenz ist klar: steigend. Zum Vergleich – im Jahr 2010 gab es in NRW 91 solcher Einsätze, 2025 sind es bereits weit über das Doppelte.
Messerstechereien, Amokdrohungen, tätliche Angriffe auf Lehrkräfte und Schüler:innen – was früher Ausnahmefälle waren, ist heute bitterer Schulalltag. Diese offziell gemeldeten Fallzahlen stellen jedoch nur die Spitze des Eisbergs dar. Gewalt an Schulen ist immer noch ein Tabu-Thema und die Dunkelziffer nicht registrierter Vorfälle dürfte erschrecken.
Gewalt an Schulen ist ein zunehmendes Problem
Aus einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2024, in der über 1300 Schulleitungen befragt wurden, geht hervor, dass Gewalt ein zunehmendes Problem an Schulen ist. Waren es 2018 noch 48 %, die direkte Gewaltvorfälle gegen Lehrkräfte bestätigten, so sind es im Jahr 2023 schon
65 % der befragten Schulleitungen.
Eine aussagefähige Statistik seitens des Arbeitgebers gibt es nicht. Mit anderen Worten, weder die Landesregierung NRW noch die verschiedenen Bezirksregierungen kümmern sich adäquat um die Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit ihrer Mitarbeitenden.
Lehrer:innen werden sich selbst überlassen. Etliche Schulleitungen haben kein Interesse daran, deutlich zu machen, dass bei ihnen eine Gewaltproblematik existiert. Stattdessen verharmlosen und bagatellisieren sie häufig Angriffe auf Lehrkräfte, indem sie diese als persönliches Problem von einzelnen Lehrer:innen bewerten. Die Folge ist, dass die Lehrkräfte mit psychischer und physischer Gewalt allein gelassen werden und häufig langfristig erkranken.
Ein sicherer Ort wird Schule aber nur dann sein, wenn Schulministerium, Bezirksregierungen, Kommunen und Schulleitungen ihrer Fürsorgepflicht nachkommen, Verantwortung übernehmen und den Beschäftigten Schutz und Rückendeckung geben.
Jede Schule hat einen Notfallordner mit Handlungsanweisungen. Die Praxis zeigt jedoch, dass viele Kolleg:innen nicht wissen, wo dieser Ordner zu finden ist und somit auch den Inhalt nicht kennen. Weiter zeigt sich, dass die Handlungsanweisungen in einem Bedrohungsfall an vielen Schulen praxisfern sind.
Es werden keine Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, um Alarm auszulösen (Notfall-Taster, besser noch Alarm-Apps). Es werden keine regelmäßigen Übungen für den Bedrohungsfall durchgeführt – im Gegensatz zu den halbjährlichen Feuerschutzübungen.
Es gibt keine Pflicht für die Schulleitung, jegliche Gewaltvorfälle an ihren Schulen an die Bezirksregierung zu melden.
Es gibt folglich keine Möglichkeit, belastbare Zahlen von Gewaltvorfällen an Schulen zu erstellen. Es gibt nicht in allen Bezirken die Möglichkeit für Lehrer:innen, sich direkt an die Bezirksregierung zu wenden, um einen Gewaltvorfall zu melden oder um Unterstützung zu erhalten. Oder das Thema Gewalt ist tabu und es gibt entsprechend hohe Dunkelziffern bei Übergriffen, die nicht gemeldet bzw. angezeigt wurden.
Aufgrund all dieser Missstände fordert SchaLL.NRW:
Für Menschen, die Opfer von Gewalt geworden sind, müssen Angebote gemacht werden, die helfen, einen Umgang mit der erlebten Gewalt zu finden. Gewalttaten können für die persönlich Betroffenen mit weitreichenden und lang anhaltenden Folgen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbunden sein. Ebenso können Gewalthandlungen negative Auswirkungen auf das Schulklima und damit auf die Schulgesundheit haben.
Das bedeutet konkret:
Wissenschaftliche Untersuchung zur Gewalt gegen Lehrkräfte: Flächendeckende Erhebung von Daten zur Gewalt gegen Lehrkräfte von einer unabhängigen Institution durch Befragung aller Lehrkräfte in NRW sowie Einführung von Dunkelfeldstudien zur Ermittlung der Zahl nicht gemeldeter Vorgänge.
Jede Gewalttat (körperliche Attacken, Bedrohungen, Beleidigungen) muss von Schulleitungen der Schulaufsicht gemeldet werden und bei schweren Vergehen zur Anzeige gebracht werden.
Bezirksregierungen müssen Gewaltvorfälle
wöchentlich an das MSB durch eine verbindliche Meldekette kundtun: Wie kann es sein, dass der Unterrichtsausfall täglich an das MSB gemeldet wird, nicht aber Gewaltvorfälle?
Personalräte und Dienststellen sollten eine Dienstvereinbarung zum Thema Gewalt abschließen, wie das die Stadt Dortmund vorbildhaft gemacht hat.
Stärkung der Gewaltprävention:
Schaffung eines Krisenmanagements an jeder Schule. Im Schulgesetz § 42 (6) steht: Jede Schule erstellt ein Schutzkonzept gegen Gewalt. Deeskalationstraining und Selbstschutztraining als Fortbildungsangebot für Lehrer:innen und Schulträger sind notwendig, und das bereits als Modul im Lehramtstudium.
Jede Schule führt alle zwei Jahre einen pädagogischen Tag zum Thema Gewalt gegen Lehrkräfte durch und implementiert Prävenstionsprogramme.
Flächendeckende Einführung des NETWAVE Schulentwicklungsprogramms zur selektiven und indizierten Prävention angelehnt an das NETWASS-Programm von Prof. Dr. Scheithauer in den Schulen in NRW als verpflichtende Fortbildung.
Paderborner Modell:
„Haus des Jugendrechts“ sollte landesweit eingeführt werden: Staatsanwaltschaft, Jugendämter und Polizei arbeiten eng zusammen, um jugendliche Straftäter:innen zeitnah zu verurteilen.
Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Lehrer:innen in NRW - Vorbild könnten da die Wehrbeauftragten der Bundeswehr bzw. der Polizeibeauftragte NRW sein.
Befreiung der Lehrkräfte von unterrichtsfernen Tätig-
keiten zwecks Konzentration auf ihren pädagogischen Lehrauftrag durch 20.000 Verwaltungskräfte.

Zum Thema Gewalt gegen Lehrkräfte haben wir folgende Presseinformationen veröffentlicht: