Norbert Heider aus Düren: Kaum melden sich die Bundesarbeitsministerin, der Sozialverband VdK und der Bund der Steuerzahler kritisch zur üppigen Versorgungslage für das Beamtentum, wirft der DBB seine Gebetsmühlen an. Die Beamten sind unverzichtbar für dieses Land und „ diese Neiddebatte muss enden“. Durch die zunehmenden Berichte über die üppigen Pensionen wird der Bevölkerung langsam deutlich, wie Beamte finanziell abgesichert werden. Das ist in Zeiten, in denen viele den Gürtel deutlich enger schnallen müssen, nicht mehr zu rechtfertigen. Der DBB hütet sich auch davor einmal Beträge zu nennen. Der Renten-Pensionsvergleich von tarifbeschäftigten und verbeamteten Lehrern ergibt circa 900 Euro Unterschied bei gleicher Erwerbsbiographie (ARD Plusminus vom 20.08.2025). Aber das ist ja nach Sicht der Beamtenlobby ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Auch andere Beträge sind in der Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt. Zum Beispiel der Ortszuschlag von circa 1800(!) Euro bei verheirateten Beamten mit drei Kindern. Hier gibt es mehr Zuschlag als andere Gehalt bekommen. Die hoheitlichen Aufgaben, die verbeamtete Lehrer wahrnehmen werden genauso von zur Zeit zehntausenden tarifbeschäftigten Lehrern in NRW erfüllt und diese sind dabei arbeitsrechtlich, vertraglich an den Staat gebunden ohne gepampert zu werden. Da bleibt noch das Streikrecht: Wenn Tarifverhandlungen anstehen, werden die von Tarifbeschäftigten erkämpften Erhöhungen gerne „zeit- und wirkungsgleich“ von den Beamten eingefordert und gerne bewilligt. Dass wegen eines Arbeitskampfes an Schulen schon einmal wegen fehlender Lehrer eine Krise vorlag ist mir nicht bekannt. In anderen europäischen Ländern zeigen sich die Staatsdiener solidarischer mit der arbeitenden Bevölkerung und es funktioniert.
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Manfred Rüsel aus Aachen: Werter Herr Geyer, es geht nicht um Neid, sondern um Gerechtigkeit! 2024 betrug laut Statistischem Bundesamt das durchschnittliche Ruhegehalt aller Beamt:innen 3240 Euro gegenüber 1836 Euro Rente bei 45 Arbeitsjahren. In der Realität bekommen Rentner:innen aber durch Teilzeitarbeit oder Kindererziehung deutlich weniger, während Beamt:innen nach fünf Dienstjahren bereits eine Mindestversorgung von 1866 (Stand 2025) zusteht. In der Schule wirkt sich diese Ungerechtigkeit dramatisch aus. Von den etwa 800.000 Lehrkräften in Deutschland ist ein nicht unerheblicher Anteil angestellt (in NRW etwa 40.000), was zu folgender Situation führt: In Raum A unterrichtet eine Beamtin in Politik den Gender-Pay-Gap, im Nebenraum eine Angestellte das Gleiche. Der Unterschied: Die verbeamtete Kollegin bekommt für ihre Leistung bei gleicher Qualifikation und Unterrichtsbelastung monatlich im Durchschnitt 500 Euro netto und später im Ruhestand rund 1000 Euro netto mehr als ihre angestellte Kollegin. Um den Lebensstandard in der Rente zu sichern, ist die angestellte Lehrkraft gezwungen, zusätzlich private Vorsorge zu leisten, was wiederum das Nettoeinkommen reduziert. Von weiteren Alimentationen, wie den Familienzuschlag, der für einen Fünf-Personen-Haushalt in Aachen etwa 1700 Euro pro Monat ausmacht, bleibt die angestellte Lehrkraft komplett ausgenommen. Leider macht die Politik wenig Anstalten, das Beamtentum gründlich zu reformieren und hoheitliche Aufgaben nur noch dort zu verorten, wo sie tatsächlich stattfinden (etwa bei der Polizei), weil die gewählten Vertreter:innen als Beamte auf Zeit ja genauso von den Vorteilen profitieren. Man sägt halt nicht am Ast, auf dem man sitzt.
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Jürgen Dolata aus Gütersloh: Guten Morgen liebe Mitarbeiter*innen der Frankfurter Rundschau!
Kaum ein Monat vergeht, in dem wir Bürger*innen nicht aufgeschreckt werden, mit horrenden Zahlen über die Kosten für stationäre Pflege. Daraus erwächst für die überwiegende Zahl der Erwerbstätigen und Rentner:innen die erschreckende Erkenntnis, dass die Eigenanteile für uns in der Regel nicht aus unseren laufenden Einkünften finanziert werden können. Statt dafür zu plädieren, die Pflege zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu machen um sie zukünftig aus Steuermitteln zu finanzieren, wirbt die sog. Wirtschaftsweise Frau Schnitzer weiterhin dafür, die Kosten aus dem angesparten Vermögen der Pflegebedürftigen zu bestreiten: "Aber solange die Menschen noch Vermögen besitzen, auch wenn des das Eigenheim ist, dann muss das eben herangezogen werden."
Was Frau Schnitzer dabei verschweigt ist, dass Sie als Professorin und Lehrstuhlinhaberin an der Ludwigs-Maximilian-Universität selbst niemals mit dem Problem konfrontiert werden dürfte, Ihr/e Haus/ bzw. ihre Besitztümer verkaufen zu müssen, um möglicherweise in Zukunft ihre Pflege finanzieren zu können. Als zukünftige Pensionärin dürfte Sie nicht nur über eine monatliche Zuwendung aus Landesmitteln in Höhe von mindestens 5000 € verfügen. Woraus sich allemal die Pflege in einer schicken Senior:innenresidenz bezahlen ließe. Nicht vergessen werden sollte das Beamtenversorgungsrecht, dass Beamt:innen in einer Pflegeeinrichtung in der Regel einen Zuschuss von bis zu 70% aus der Beihilfe erhalten!
Meines Erachtens sollten sich Expert:nnen wie Monika Schnitzer zurückhalten, wenn es um Zumutungen von Bürger:innen geht, von denen sie selbst nie betroffen sein würden! Auch erachte ich sie als befangen, wenn sie sich wie in der Vergangenheit immer wieder, gegen eine Bürger:innenversicherung ausspricht, als Profiteurin der anachronistischen Beamt:innenprivilegien, wie der üppigen Pensionen, für die sie nie einen finanziellen Beitrag leisten musste.
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