Sie befinden sich in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes NRW, z. B. als Krankheitsvertretung, Erziehungszeitvertretung oder Mutterschutzvertretung?
Eine befristete Beschäftigung bietet die Möglichkeit, trotz fehlender Planstellen als Lehrer:in tätig zu werden. Man kann prüfen, ob die jeweilige Schule und auch der Lehrberuf selbst für einen geeignet sind. Dieser Flexibilität steht in der Praxis allerdings häufig eine lange Zeit mit befristeten Verträgen („Kettenverträgen“) gegenüber, die mit großen Unsicherheiten in finanzieller Hinsicht und in der Lebensplanung verbunden ist. Der Lehrkräftemangel wird so nur unzureichend behoben.
SchaLL fordert daher, dass befristet beschäftigte Lehrer:innen bereits nach einem Jahr einen Antrag auf Entfristung stellen können. Befristete Verträge sollten nach Möglichkeit für ein Jahr abgeschlossen werden. Nach spätestens drei Jahren sollte eine Entfristung stattfinden.
Das sollten Sie wissen
Da Sie als tarifbeschäftigte Lehrkraft eingestellt sind, gelten die Regelungen des Tarifvertrages der Länder (TV-L).
Die Höhe Ihres Entgelts richtet sich nach der Einordnung in eine Entgeltgruppe und in eine Erfahrungsstufe. Zeiten einer einschlägigen Berufserfahrung können zu einer besseren Einordnung in eine höhere Erfahrungsstufe führen.(1)
Wenn Sie am 01.02. eines Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und einen Vertrag ohne Unterbrechung bis zu den Sommerferien haben, bekommen Sie ihr Entgelt bis zum Ende der Sommerferien.
Eine zeitliche Abweichung vom festgeschriebenen Vertragszeitraum kann zur Entfristung Ihres Vertrages führen. (2)
Sie können nicht für Mehrarbeitsstunden eingesetzt werden, da dies eine Arbeitsvertragsänderung darstellen würde.
Als befristet Beschäftigte:r haben Sie das Recht auf die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Wenn Ihre Vertragslaufzeit mindestens 6 Monate beträgt, sind Sie außerdem für die Personalratswahlen wahlberechtigt.
Personen mit mindestens einem Bachelor-Abschluss, die seit drei Jahren an einer Grundschule, einer Schulform der Sekundarstufe I oder an einer Förderschule in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis unterrichten, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis zu stellen. (3)
Bei „Kettenverträgen“ können Sie in folgenden Situationen einen Antrag auf Entfristung stellen, der Aussicht auf Erfolg hat:
> Es gibt 12 Vertragsverlängerungen (13 Verträge insgesamt).
> Die Befristungsdauer beträgt mehr als 8 Jahre.
> Es gibt 9 Vertragsverlängerungen und die Befristungsdauer beträgt insgesamt
mehr als 6 Jahre
Wichtig: Die Klage auf Entfristung muss spätestens drei Wochen nach Ende des Arbeitsvertrages erhoben sein. Trotz der Richtwerte prüft das Gericht immer auch den Einzelfall. (2), (4), (5)
Sollte Ihnen während Ihres befristeten Beschäftigungsverhältnisses eine unbefristete Stelle angeboten werden, besteht die Möglichkeit, über einen Auflösungsvertrag Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden.
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(1) §16(2) TV-L
(2) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), §14 und §17
(3)Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung:
https://www.schulministerium.nrw/handlungskonzept-unterrichtsversorgung
(4) Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 18.09.2014
(5) z.B.BAG/AZR 527/12 vom 19.03.2014


Axel Wellenkrüger
Beisitzer des Vorstands
SchaLL.NRW
wellenkrueger@schall.nrw
Telefon 05222 2399106