Rentenexperte Dirk Schuchardt, der seit rund 25 Jahren die Rentenseminare für SchaLL.NRW hält, im Dialog mit Gesa von Stebut (Moderation), Stefan Nierfeld (Vorsitzender) und Thomas Altland (2. Vorsitzender) zum Thema Rente - Folge 6 des Podcasts SchaLL.Welle.
Themen der Folge: die Unterschiede zwischen Renteninformation, Rentenauskunft und Rentenbescheid, die Gerechtigkeitslücke zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften, die 33 Empfehlungen der Rentenkommission, verfassungsrechtliche Hintergründe des Berufsbeamtentums, internationale Vorbilder aus Österreich und der Schweiz sowie ganz praktische Tipps zu Risikoabsicherung und Altersvorsorge.
Die Rente ist laut Schuchardt „ein Spiegelbild des versicherten Erwerbslebens“. Als Faustregel gibt es pro 1.000 Euro Bruttoverdienst etwa 80 Cent Rente. Schul- und Studienzeiten gelten nur als beitragsfreie Anrechnungszeiten und erhöhen die Rente nicht. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt drei Dokumente:
Renteninformation: jährlich ab 27 Jahren
Rentenauskunft: ab 55 automatisch, vorher jederzeit formlos auf Anfrage
Rentenbescheid: am Ende des Erwerbslebens
Die Renteninformation zeigt nur Bruttobeträge und sagt nichts über Hinterbliebenenrenten. Die unterschätzte Rentenauskunft enthält dagegen alle Rentenarten, die Wartezeiten und eine Schätzung der Witwen- bzw. Witwerrente. Damit ist sie eine wichtige Grundlage für die Absicherung von Risiken.
Die Gerechtigkeitslücke
Die Unterschiede liegen bei 500 bis über 1.000 Euro im Monat. Sie entstehen durch zwei verschiedene Systeme: Die Beamtenpension richtet sich nach dem letzten Amt, was zum „Beförderungsfieber“ kurz vor dem Ruhestand führt. Die gesetzliche Rente richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst des gesamten Berufslebens. Stefan Nierfeld hat als angestellter Ex-Lehrer trotz Zusatzversorgung etwa 1.000 bis 1.500 Euro netto weniger als vergleichbare Beamte.
Rentenkommission und Grundgesetz
Die Kommission schlägt unter anderem vor, dass eine Beförderung erst 5 bis 10 Jahre vor der Pensionierung zählt. Was davon zum 1.1.2027 Gesetz wird, ist offen, auch wegen der Landtagswahlen in Ostdeutschland. Die rechtliche Wurzel der Ungleichbehandlung ist Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz. Schuchardt fragt deshalb grundsätzlich, wo eine Verbeamtung überhaupt nötig ist, etwa nur bei Justiz und Bundeswehr. Als Hürden nennt er die nötige Einigung von Bund und 16 Ländern und die fehlende Solidarität der Beamtengewerkschaften.
Kritisiert wird auch, dass in der Kommission keine Betroffenen mit Stimmrecht saßen. Als Vorbilder gelten Österreich und die Schweiz: Österreich zahlt nach rund 20 Jahren Übergang heute 400 bis 600 Euro mehr Durchschnittsrente, die Schweiz hat eine gemeinsame Kasse für alle. Die Gäste rufen zur Demonstration am 26. September auf.
Was sich für Lehrkräfte ändert
Kritisch sehen die Gäste die längere Lebensarbeitszeit. Außerdem ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren für die meisten Lehrkräfte wegen des langen Studiums kaum erreichbar. Oft bleibt nur die Rente ab 63 mit 14,4 % Abschlag. Diesen Abschlag auszugleichen ist möglich, aber teuer. Walter Riester wird zitiert: Eine Reform braucht Mehrheiten.
Persönliche Vorsorge
Die Empfehlung lautet, mindestens 15 % des Nettoeinkommens für das Alter zurückzulegen. Das sei „sportlich“. Vor dem Vermögensaufbau kommt aber die Absicherung von Risiken:
Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsschutz, möglichst früh abgeschlossen
private Haftpflichtversicherung
Risikolebensversicherung über das 3- bis 5-Fache des Jahresbruttos, mindestens 100.000 Euro, auch für nicht erwerbstätige Elternteile
Von kapitalbildenden Lebensversicherungen wird abgeraten. Beim Anlegen helfen das „magische Dreieck“ aus Rentabilität, Liquidität und Sicherheit und eine Streuung über ETFs, Immobilien und eventuell Gold. Vorsorge wird oft aufgeschoben, weil sie anders als ein Neuwagen keine soziale Anerkennung bringt. Die wichtigste Empfehlung der Folge ist die kostenlose, werbefreie Digitale Rentenübersicht der Deutschen Rentenversicherung. Mit der Online-Ausweisfunktion zeigt sie alle Ansprüche auf einen Blick.
Weitere Missstände
Angestellte fallen nach 78 Wochen Krankheit ins Arbeitslosengeld I. In Duisburg dagegen wurde eine verbeamtete Lehrkraft 16 Jahre lang unbemerkt weiterbezahlt. Rund die Hälfte aller Erwerbsminderungsrenten hat psychische Ursachen, was die Frage nach der Verantwortung der Arbeitgeber aufwirft. Die Vorstandsmitglieder berichten von Überlastung, baulichen Mängeln und fehlender Wertschätzung im Lehrberuf.
Ausblick
Am 21. November 2026 findet das nächste Rentenseminar von SchaLL.NRW statt, unter anderem zu Mütterrente, Scheidung und Rentenarten. Für eine persönliche Beratung verweist Schuchardt an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
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