Die Aufhebung der Altersgrenzen bei der Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrer gehört zu den zentralen Themen unseres politischen Engagements. Denn hier spiegelt sich ebenfalls die Diskriminierung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte wider. Das belegt auch die von uns beauftragte Studie von Dr. Friedmar Fischer und Dipl.-Hdl. Werner Siepe.
Im Jahr 2015 haben wir in der Aufhebung der Altersgrenzen mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg erzielt. In seinem Beschluss vom 21. April 2015 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelung zum Einstellungshöchstalter für Beamt*innen in NRW als unvereinbar mit dem Grundgesetz angesehen.
Allerdings haben dann die großen Gewerkschaften GEW und dbb Tarifunion im vorauseilenden Gehorsam der von der Landesregierung gesetzten neuen Altersgrenze von 42 Jahren zugestimmt. Aus unserer Sicht ist das deutlich zu wenig, zumal viele andere Bundesländer die Einstellungshöchstaltersgrenze bereits auf 45 Jahre festgelegt haben. In Hessen können Lehrerinnen und Lehrer in Mangelfächern sogar im Alter von 50 Jahren noch verbeamtet werden.
SchaLL NRW fordert die Aufhebung jeglicher Höchstaltersgrenze, zur Verbeamtung. Dazu schlagen wir ein Zwei-Säulenmodell vor, bestehend aus der Rente und einer Pension, die sich aus den berücksichtigungsfähigen Dienstjahren ab der Übernahme in das Beamtenverhältnis bemisst und wie bei Beamt*innen einen Teil des Lehramtsstudiums rentenwirksam berücksichtigt. Dieser Vorschlag fand bei einer Anhörung im Landtag große Beachtung. Wir werden diese Initiative weiter vorantreiben.
SchaLL NRW beantragt zudem bei der Europäischen Kommission die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese hat im Hinblick auf die Altersdiskriminierung tarifbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer die Antidiskriminierungsrichtlinie bis heute nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Die nationalen Verwaltungsgerichte weigern sich, diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.