SchaLL-Flyer und Positionspapier

Zur Gerechtigkeit gehört die verfassungsgemäße Einkommensgleichstellung per Gesetz durch die Landesregierung NRW. (Artikel 24, Abs. 2 der Landesverfassung NRW).

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Der Lehrberuf muss attraktiv sein und mit allen Beschäftigten muss wertschätzend umgegangen werden.

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„Gewalt an Schulen - Todesstoß für den Lehrberuf!“ (Anneke Quasdorf, NW vom 28.11.23) Gewalt gegen Lehrkräfte in den Schulen in NRW muss gestoppt werden. Sie ist nicht ein Sonderfall, sondern mittlerweile trauriger Alltag geworden.

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Ein Skandal ist der Wegfall des Familienzuschlags für Tarifbeschäftige seit der Einführung des TV-L. 550.000 Euro netto erhalten verbeamtete Lehrkräfte mit drei Kindern mehr als Angestellte.

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Seiteneinstieg als „Königsweg“ zur Abwendung der Bildungskatastrophe 2.0? Seiteneinsteigende sind eine Bereicherung des Schulkollegiums und bei entsprechender Qualifizierung ein zentraler Baustein, um Lehrkräftemangel und Unterrichtsausfall zu b

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Nach dem erneuten Pisa- Desaster 2023 muss allen klar sein, dass wir uns mitten in einer Bildungskatastrophe 2.0 befinden. 25 Mrd. Euro für Bildung und Schulen in NRW ist eine zwingend notwendige Zukunftsinvestition.

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Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst ist die Zusatzversorgungsrente der VBL neben der gesetzlichen Rente die zweite Säule der Altersversorgung, die eigentlich die Lücke zu den Beamtenpensionen schließen sollte.

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Pädagogisches Personal im multiprofessionellen Team

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Das ungerechte Deputat-Modell - das langsame, stille und einsame Dahinsiechen aller Korrekturlehrkräfte unter Bergen von Klassenarbeiten!

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Bildungskatastrophe aufhalten. Schule reformieren. Strukturen ändern.

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Einkommensunterschiede zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften in NRW (Dr. Michael Popp)

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Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ver.di, GEW, dbb1, preisen ihr verhandeltes Tarifergebnis – im Durchschnitt 11,58 Prozent während der Laufzeit bis Ende Oktober 2025. Das Problem: Ein Ausgleich der Nachteile für die angestellten Lehrkräfte wir

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Forderungen von SchaLL NRW an die Tarifgemeinschaft der Länder

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