Home Hinweise zur Beratung
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Erreichbarkeit
Die gewählten Personalräte von SchaLL sind direkt ansprechbar.
Sprechzeiten sind im Online-Zeitalter nicht mehr zu beachten. Persönliche Besprechungen können
nachfolgend individuell vereinbart werden. Kommunikationswege (Tel.
/ E-Mail) vgl. nachfolgende Übersicht der SchaLL-Personalräte .
SchaLL ist in den Personalräten sämtlicher Schulformen
vertreten.
Sollten SchaLL-Personalräte für Ihre Schulform noch nicht
in dem für Sie zuständigen Bezirkspersonalrat vertreten
sein (z.B. Berufskolleg Arnsberg, Gesamtschule Münster, Gymnasium
Köln), sind die entsprechenden SchaLL-KollegInnen der anderen Bezirkspersonalräte selbstverständlich
ansprechbereit.
Abgrenzung von "Chat", "Beratung" und
"Rechtsauskunft"
Das Chat-Forum ist allgemein zugänglich. Allgemeine Anfragen
und Hinweise über das Chat-Forum stellen einen rechtlich unverbindlichen
Informations- und Meinungsaustausch zwischen den Beteiligten dar.
Persönliche Direktanfragen an unsere Personalratsmitglieder
unterliegen dem Datenschutz und unterliegen der Schweigepflicht.
Personalrats-Auskünfte- und Hilfestellungen haben beratenden
bzw. empfehlenden Charakter.
Der Status der verbindlichen Rechtsauskunft durch Personalratsmitglieder
ist rechtlich ausgeschlossen und bleibt Rechtsanwälten vorbehalten.
Hierarchie der Beratungsmöglichkeiten durch Personalräte
- Strategische Empfehlungen zur Analyse und Bewältigung von
Fragestellungen, Beratung bei Anträgen an die Dienststelle
- Einbindung von Experten innerhalb und außerhalb
des Personalrats ( Schwerbehindertenbeauftragter, Rentenexperte, etc.), ggf. auch schulformübergreifend
- Parallelbegleitung bei rechtzeitiger Information über bevorstehenden
Antrag
- Rechtsberatung zu Fragen des Arbeitsrechts und des
öffentlichen Dienstrechts vermittelt SCHaLL über unseren Korrespondenzanwalt. Hierzu gehört gegebenenfalls
auch die Vorfeldprüfung von Widerspruchs- und Klageverfahren. Der klärungsbedürftige Sachverhalt
sollte nach erster mündlicher Vorbesprechung mit dem jeweiligen Personalrat in schriftlicher Form dargelegt werden.
Es folgt die Weiterleitung an unseren Rechtsanwalt. Korrespondenzanwalt. Hierzu gehört gegebenenfalls
auch die Vorfeldprüfung von Widerspruchs- und Klageverfahren. Der klärungsbedürftige Sachverhalt
sollte nach erster mündlicher Vorbesprechung mit dem jeweiligen Personalrat in schriftlicher Form dargelegt werden.
Es folgt die Weiterleitung an unseren Rechtsanwalt.
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