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Hinweise zur Beratung PDF Drucken E-Mail
NRW4_kleinErreichbarkeit


Die gewählten Personalräte von SchaLL sind direkt ansprechbar. Sprechzeiten sind im Online-Zeitalter nicht mehr zu beachten. Persönliche Besprechungen können nachfolgend individuell vereinbart werden. Kommunikationswege (Tel. / E-Mail) vgl. nachfolgende Übersicht der SchaLL-Personalräte .

 

NRW4_kleinSchaLL ist in den Personalräten sämtlicher Schulformen vertreten.


Sollten SchaLL-Personalräte für Ihre Schulform noch nicht in dem für Sie zuständigen Bezirkspersonalrat vertreten sein (z.B. Berufskolleg Arnsberg, Gesamtschule Münster, Gymnasium Köln), sind die entsprechenden SchaLL-KollegInnen der anderen Bezirkspersonalräte selbstverständlich ansprechbereit.

 

NRW4_kleinAbgrenzung von "Chat", "Beratung" und "Rechtsauskunft"


Das Chat-Forum ist allgemein zugänglich. Allgemeine Anfragen und Hinweise über das Chat-Forum stellen einen rechtlich unverbindlichen Informations- und Meinungsaustausch zwischen den Beteiligten dar.

Persönliche Direktanfragen an unsere Personalratsmitglieder unterliegen dem Datenschutz und unterliegen der Schweigepflicht. Personalrats-Auskünfte- und Hilfestellungen haben beratenden bzw. empfehlenden Charakter.

Der Status der verbindlichen Rechtsauskunft durch Personalratsmitglieder ist rechtlich ausgeschlossen und bleibt Rechtsanwälten vorbehalten.

 

NRW4_kleinHierarchie der Beratungsmöglichkeiten durch Personalräte


  • Strategische Empfehlungen zur Analyse und Bewältigung von Fragestellungen, Beratung bei Anträgen an die Dienststelle
  • Einbindung von Experten innerhalb und außerhalb des Personalrats ( Schwerbehindertenbeauftragter, Rentenexperte, etc.), ggf. auch schulformübergreifend
  • Parallelbegleitung bei rechtzeitiger Information über bevorstehenden Antrag
  • Rechtsberatung zu Fragen des Arbeitsrechts und des öffentlichen Dienstrechts vermittelt SCHaLL über unseren Korrespondenzanwalt. Hierzu gehört gegebenenfalls auch die Vorfeldprüfung von Widerspruchs- und Klageverfahren. Der klärungsbedürftige Sachverhalt sollte nach erster mündlicher Vorbesprechung mit dem jeweiligen  Personalrat in schriftlicher Form dargelegt werden. Es folgt die Weiterleitung an unseren Rechtsanwalt.  Korrespondenzanwalt. Hierzu gehört gegebenenfalls auch die Vorfeldprüfung von Widerspruchs- und Klageverfahren. Der klärungsbedürftige Sachverhalt sollte nach erster mündlicher Vorbesprechung mit dem jeweiligen Personalrat in schriftlicher Form dargelegt werden. Es folgt die Weiterleitung an unseren Rechtsanwalt.

 
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