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Presserklärung Diätenerhöhung

SchaLL-Presseerklärung zur Diätenerhöhung der Landtagsabgeordneten

  

Angestellte Lehrer (SchaLL) üben massive Kritik

    Geplante Diätenerhöhung des Landtages NRW ist dreist.

 

  Wer mehr als 10.000pro Monat verdient, hat keine Rentenlücke.
Wenn die Abgeordneten von SPD, CDU und Grünen in NRW jetzt bei sich selber eine Rentenlücke entdeckt haben wollen und diese auch sofort mit 500Diätenerhöhung pro Monat selber schließen wollen, ist das ein dreistes Stück Selbstbedienung", so der Sprecher der Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer (SchaLL), Rainer Lummer.

Angestellten Lehrern wird seit Jahren der gleiche (Netto-)Lohn für die gleiche Arbeit im Vergleich zu verbeamteten Lehrern verweigert, obwohl dies in der Landesverfassung in NRW festgeschrieben steht. "Dies ist eine objektiv festgestellte Lücke von 500pro Monat, die von denselben Abgeordneten nicht geschlossen wird, obwohl die Absichtserklärung im Koaltionsvertrag vereinbart wurde," empört sich Renate Koch vom SchaLL-Vorstand.

Ein NRW Abgeordneter erhält nach schon fünf Jahren Zugehörigkeit zum Landtag 600Rente und nach 15 Jahren 1800Rente.
Das ist ein Betrag, den ein Arbeitnehmer selbst nach 40 Berufsjahren nicht erreichen kann.

"Die Rente eines angestellten Lehrers ist ca. 30% geringer als die Pension eines verbeamteten Kollegen trotz identischer Arbeit. Statt sich selbst die Rente üppig aufzustocken, hätte der Landtag in NRW genug zu tun, wenn er diese Ungerechtigkeit beseitigen würde",
so Paul Stephani, ebenfalls SchaLL-Vorstandsmitglied.

"So verspielen SPD, CDU und Grüne in NRW den letzten Rest ihrer poltischen Glaubwürdigkeit", meint Rainer Lummer abschließend.

SchaLL fordert die Abgeordneten in NRW auf, auf die Diätenerhöhung zu verzichten und sich stattdessen um den Abbau der Lohndiskriminierung bei Lehrerinnen und Lehrern zu kümmern.



 
Rentenseminare

  SchaLL- Rentenseminare in Köln und Dortmund

  SchaLL-NRW bietet seinen Mitgliedern zwei weitere Rentenseminare an.

Auch Nicht-Mitglieder sind herzlich willkommen. Diese zahlen einen Kostenbeitrag von 10,-, der bei einem SchaLL-Eintritt in diesem Jahr mit dem Mitgliedsbeitrag verrechnet wird.
Die letzten Seminare wurden von Herrn Schuchardt (Diplom-Verwaltungswirt (FH)) abgehalten und waren aus Teilnehmersicht ein voller Erfolg.


Folgende Fragen werden behandelt: 

  • Wer ist überhaupt in der Rentenversicherung versichert?

  • Was zählt eigentlich alles für die Rente (Schulzeiten, Kindererziehung, etc.)?

  • Welche Leistungen gibt es aus der gesetzlichen Rentenversicherung?

  • Wann kann man/frau in Rente gehen ("Rente mit 67")?

  • Wie funktionieren Renten wegen Erwerbsminderung ("Berufsunfähigkeitsrente")?

  • Wann bekomme ich eine Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente?

  • Wie funktioniert die Riester-Rente?

  • Muss ich auf meine Rente Steuern zahlen?

  • Scheidung und Rente - das muss man / frau wissen!


Auch eure eigenen Fragen werden beantwortet.

Bitte merkt Euch folgende Termine vor:
1. Das erste Renten- Seminar findet am Samstag, den 10-03-2012, von 14 -17 Uhr, in Köln statt:

2. Das zweite Renten-Seminar findet am Samstag, den 17-03-2012, von 1417 Uhr, in Dortmund statt:

Wir bitten um verbindliche Anmeldung per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können !!!

Die Bekanntgabe der Seminaradresse erfolgt dann mit der Teilnahmebestätigung per Mail.

 



 
Altersteilzeit

Neues zur Altersteilzeit

Nach fast zwei Jahren Regierungszeit deutet sich ein Bruch der Koalitionsvereinbarungen der rot-grünen Landesregierung an. Eine Kommission zurGleichstellung von tarifbeschäftigten und verbeamteten Lehrer/innenwurde immer noch nicht gebildet.
Obwohl das letzte Tarifergebnis eine Öffnungsklausel für eine NRW-spezifische Altersteilzeitregelung für die tarifbeschäftigten Lehrer/innen ermöglicht, weigert sich die Landesregierung ernsthaft darüber zu verhandeln.Das Land NRW will allerdings die Altersteilzeit der verbeamteten Lehrer/innen über den 31.12.2012 hinaus verlängern. Begründungen der Landesregierung:

Durch vorherigen Verzicht auf die Altersermäßigung kompensieren (finanzieren) die verbeamteten Lehrer/innen ihre Altersteilzeit im Prinzip selber. Ein Verzicht der tarifbeschäftigten Lehrer/innen auf die Altersermäßigung sei laut Tarifvertrag (TV-L) aber nicht möglich. Es fehle daher eine Kompensation. Eine Beschränkung der Altersteilzeit auf die tarifbeschäftigten Lehrer/innen erscheine daher willkürlich.

Stellungnahme von SchaLL-NRW:

Im Vergleich zu den verbeamteten Lehrkräften ist bei den tarifbeschäftigten Lehrer/innen seit Jahren eine steigende Nettolohndifferenz von derzeit monatlich ca. 500,- Euro festzuhalten. Die Altersteilzeitregelung für tarifbeschäftigte Lehrkräfte ist Ende 2009 ausgelaufen, während sie für verbeamtete Lehrkräfte derzeit noch besteht und verlängert werden soll.
Im Vergleich zu den anderen tarifbeschäftigten Landesbediensteten leisten die tarifbeschäftigten Lehrkräfte seit Jahrzehnten eine unentgeltliche Mehrarbeit in erheblichem Umfang wie folgt:
Außerhalb des Lehrerbereichs arbeiten die Landesbeamten 41 Stunden pro Woche, die tarifbeschäftigten Landesbediensteten aber nur 39 h 50 min. Im Lehrerbereich haben die tarifbeschäftigten Lehrer/innen aber die gleiche Wochenarbeitszeit (umgerechnet in Unterrichtsstunden) wie ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen und zwar über ihre gesamte Lebensarbeitszeit hinweg (also nicht nur in den Zeiten der möglichen Altersermäßigung). Dies ergibt etwa eine Unterrichtsstunde pro Woche ( 4 Unterrichtsstunden im Monat) an unentgeltlicher Mehrarbeit.
Im Gegensatz zu den anderen tarifbeschäftigten Landesbediensteten ist ein(e) tarifbeschäftigte(r) Lehrer/in in Vollbeschäftigung zusätzlich verpflichtet im Vertretungsfall unentgeltlich bis zu drei Unterrichtsstunden im Monat als Mehrarbeit zu leisten.
In der Summe leistet eine tarifbeschäftigte Lehrkraft im Monat unentgeltlich bis zu 7 Unterrichtsstunden im Monat als Mehrarbeit. Würde man diese Unterrichtsstunden in normale Wochenarbeitszeit umrechnen, arbeitet eine tarifbeschäftigte Lehrkraft in der Woche bis zu 3 Stunden unentgeltlich mehr als die anderen tarifbeschäftigten Landesbediensteten.
All dies rechtfertigt aus der Sicht von SchaLL-NRW nicht nur die Einführung einer länderspezifischen Altersteilzeitregelung speziell für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, sondern darüberhinaus noch einen Nachteilsausgleich für die vorhandene Nettolohndifferenz von monatlich ca. 500,- Euro im Vergleich zu den verbeamteten Lehrer/innen.
SchaLLwird weiterhin nicht locker lassen, die Politiker, Parteien und Gewerkschaften immer wieder an ihre Wahl- und Tarifversprechungen zu erinnern und weiterhin kompromisslos deren Umsetzung einfordern.

 


 

 
2. Paderborner Erklärung

"Die im folgenden abgedruckte PB Erklärung wurde allen MdLs in NRW auf dem Postweg zugeschickt.

Jeder Parlamentarier kennt nun tatsächlich unser berechtigtes Anliegen. Und die Mitglieder der Koalitionsregierung werden so an die Umsetzung ihres Koalitionsvertrages erinnert.

Wer Gerechtigkeit und politische Ehrlichkeit nicht nur für altertümliche Floskeln hält, ist jetzt in die Pflicht genommen....."

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Hier kann die Paderborner Erklärung auch heruntergeladen werden z.B. zur weiteren Verbreitung in den Schulen

 

 

 

 

 
Zusatzversorgung

 

VBL: Geringe Rendite - Einspruch gegen den Steuerbescheid (nur für Kolleginnen, die ab 01.01.2002 VBL-versicherungspflichtig eingestellt wurden)

Die Umlagen zur VBL in Höhe von 7,86% werden als steuerpflichtiges Einkommen bewertet und teilweise als Lohn- bzw. Einkommenssteuer abgezogen. Da sich aber nur 4% dieser Umlage als versorgungs-erhöhend auswirken, ist der darüberhinausgehende Betrag nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (AZ-11K 307/06) nicht lohn- bzw. einkommenssteuerpflichtig. Das Revisionsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Jeder sollte daher unter Hinweis auf dieses Urteil innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch einlegen.

 

Tarifeinigung vom 30.05.2011 mit minimalem Ergebnis

 

Die VBL-Neuverhandlungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften haben keine substanziellen Ergebnisse für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst gebracht, sondern nur einige vom Gericht auferlegte Nachbesserungen vollzogen.

 

Die Änderungen im Einzelnen:

 

Zuschläge zur Startgutschrift werden vor allem Rentenferne, die am 01.01.2002 verheiratet waren und die bis zum 65 Lebensjahr weniger als 40 (VBL-) Pflichtversicherungsjahre haben, erhalten. Ab dem 16.06.2011 bekommen die 1,9 Millionen Versicherten der VBL einen aktuellen Versicherungsnachweis, in dem sie den aktuellen Stand ersehen können.

Künftig gelten Mutterschutzzeiten als vollwertige Versicherungszeiten. Beschäftigte, die bisher nicht berücksichtigte Zeiten anrechnen lassen wollen, müssen einen Antrag stellen.

Die eingetragenen Lebenspartner/innen von verstorbenen Versicherten haben künftig die gleichen Rechte bei der Zusatzversorgung wie Ehepartner/innen.

 

SchaLL-NRW stellt fest:

 

Die Änderungen betreffen nur eine Minderheit der Versicherten. Keinen Zuschlag erhalten Pflichtversicherte, die heute jünger als 50 Jahre alt sind oder die vor ihrem 25. Lebensjahr in den öffentlichen Dienst eingetreten sind.  Damit sind ca. 75 % der sogenannten rentenfernen Pflichtversicherten (ab Jahrgang 1947) von einem Zuschlag ausgeschlossen.

Nach Schätzungen von Experten handelt es sich bei den Zuschlägen in der Regel um einen minimalen Betrag, der durchschnittlich ca. 20 Euro monatlich betragen wird. 

Die grundsätzliche Ungerechtigkeit bleibt weiterhin bestehen. Bei den von den Tarifparteien im Jahre 2001 beschlossenen Startgutschriften handelt sich um eine drastische Reduzierung  der Rentenanwartschaften ( im Regelfall zwischen 30 und 50 %, im Einzelfall auch darüber hinaus). Laut Angabe des Kommunalen Arbeitgeberverbandes haben die öffentlichen Arbeitgeber durch die in 2001 erfolgte Umstellung des Rentenrechts der Zusatzversorgung im öD geschätzt 50 Milliarden Euro auf Kosten der Arbeitnehmer eingespart.

 SchaLL-NRW ist Mitglied im VSZ (Verein zur Sicherung der Zusatzversorgungsrente e.V.) und setzt sich massiv für eine Beseitigung der Benachteiligungen der tarifbeschäftigten Lehrer/innen bei der Zusatzversorgung ein.

 

 

 
Presseerklärung 20. 05. 2011

Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer (SchaLL)

feiert 10-jähriges Jubiläum

Kritik an Rot/Grüner Landesregierung

Erstmalig Forderung nach öffentlichen Tarifverhandlungen aufgestellt

Die Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer (SchaLL-NRW) wurde am 8.Juni  2001 im Kolpinghaus in Paderborn gegründet. Der mittlerweile landesweit bekannte und anerkannte Lehrerverband feiert daher sein 10-Jähriges Bestehen am Samstag in seiner Geburtsstätte im Kolpinghotel Asphetera in Paderborn.

„Schall ist nach wie vor die Interessenvertretung für angestellte Lehrkräfte in ganz NRW. Wir werden nicht eher Ruhe geben, bis unsere Forderung nach Gleichem Lohn für gleiche Arbeit erfüllt ist“, so der Landesvorsitzende von SchaLL, H.-W. Müller. SchaLL will auch weiterhin der Stachel im Fleisch der anderen Lehrerverbände sein und ausschließlich sowie kompromisslos die Interessen der 38.000  tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer in NRW vertreten.

Schall zeigt sich enttäuscht von der rotgrünen Landesregierung. Außer warmen Worten und Absichtserklärungen sei bisher nichts für die angestellten Lehrer unternommen worden.

„ Wir fordern die Ministerpräsidentin Kraft auf, endlich für Gerechtigkeit in den Lehrerzimmern in NRW zu sorgen und den angestellten Lehrerinnen und Lehrern ihre Würde zurückzugeben. Es muss Schluss sein mit der unerträglichen Lohndiskriminierung, die sich auch im Alter auf die Rente auswirkt“, so Rainer Lummer, Landesvorstandsmitglied und Gründungsmitglied von SchaLL.

Wir erwarten von der Landesregierung mehr Problemlösungskompetenz..SchaLL fordert die Landesregierung auf, die Altersteilzeit für angestellte Lehrer zu verlängern (für die Beamten ist dies schon geschehen) und die Landesverfassung endlich einzuhalten, in der Gleicher Lohn für gleiche Arbeit garantiert wird.

Darüber hinaus fordert SchaLL erstmalig die TDL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) und die Gewerkschaften (Verdi, GEW, DBB) auf, ihre Tarifverhandlungen öffentlich zu führen.

Es sei nicht weiter hinzunehmen, dass Tarifverhandlungen, geradezu vordemokratisch, hinter verschlossenen Türen als Geheimverhandlungen geführt und die Betroffenen im Nachhinein auf Interpretationen des angeblich Verhandelten verwiesen werden. Die Betroffenen wollen transparente Strukturen während der Verhandlungen.

„Was bei der Schlichtung zu Stuttgart 21 und zuletzt bei der Ethikkommission zum Atomausstieg möglich war (öffentliche Erörterung) sollte auch für Tarifverhandlungen „State of the Art“ sein“, so Rainer Lummer, Landesvorstandsmitglied von SchaLL.

 

 


 

 

Presseerklärung als pdf

 

 

 



  Hier nun einige Bilder vom 10-jährigen SchaLL-Jubiläum am 21.5.2011 in Paderborn:

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Begrüßungsrede von Heinz Werner Müller (SchaLL-Vorsitzender)

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Durch die Jubiläumsveranstaltung führte unser Moderatorenteam Roawitha Köllner und Jürgen Dolata

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Grußwort von Martin Pantke (stellvertretender Bürgermeister von Paderborn) mit Überreichung eines SchaLL-T-Shirts

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Grußwort von Gunhild Böth (eine der stellvertetenden LandtagsvizepräsidentInnen,Die Linke), hier im intensiven Gespräch

 

Für die Lachmuskeln war das Kabarett "Hitzefrei" zuständig(Bild folgt noch)

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Zwischendurch waren immer wieder musikalische Highlights vom Musikduo "Er-Ich" zu hören.

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Festrede von Rainer Lummer ( Gründungs- und Vorstandsmitglied sowie Pressesprecher von SchaLL-NRW) mit  Überreichung des SchaLL-Award2011 an ihn durch Willi Knoop

 
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